Das Ende vom Lied
Mit der "kreativen" Rechnungsstellung unseres Architekten konnten wir uns veständlicherweise nicht anfreunden. Es folgte die Hinzuziehung von Anwälten und ein intensiver Austausch von Schriftstücken. 2 Bauherren "einigten" sich auf die Zahlung von 50% der beanspruchten Betrags, um die Type endlich aus dem Gesichtsfeld zu haben und das Ganze abzuschließen. 2 Bauherren (einer davon wir) konnten die überhöhten Forderungen nicht akzeptieren und mußten uns letztendlich einem Gerichtsverfahren stellen, da uns der Architekt verklagte.
Das Gerichtsverfahren
In dem eigentlichen Gerichtsverfahren legte der Richter uns eine "gütliche" Einigung nahe, da er die Angelegenheit selber nicht beurteilen kann und einen Sachveständigen hinzuziehen muß. Die ganze Angelegenheit kann Jahre dauern, und es wäre doch sinnvoll einen Schlußstrich zu ziehen... Sein Vorschlag war sich in der Mitte, also wieder bei 50%, zu einigen. Diesem "Vergleich" haben wir notgedrungen zugestimmt, da uns wenig Aussicht auf ein besseres Ergebnis gemacht wurde.
Der bittere Nachgeschmack, neben dem vollkommen überhöhten Honorar, ist die Tatsache, daß wir uns auf 50% eines vollkommen aus der Luft gegriffenen Honorars einigen mußten. Hätte der Architekt ein doppelt so hohes Honorar beansprucht, hätten wir das doppelte zahlen müssen, ohne daß je eine gerichtliche Instanz eine Prüfung des Honorars durchgeführt hätte. Ein Rechtsprechung, die wir so nicht erwartet hatten und wir eher anderen Ländern zugetraut hätten.
Und hier wie versprochen das (Ende vom) Lied: